Londoner Statut

Das Londoner Statut (vollständiger amtlicher Titel: Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945, auch Londoner Charta oder Nürnberger Charta) legte Rechtsgrundlagen und Prozessordnung des Internationalen und der amerikanischen Militärgerichtshöfe fest, die für die Nürnberger Prozesse ins Leben gerufen wurden. Am 8. August 1945 wurde auf der Londoner Konferenz das Londoner Viermächte-Abkommen von Vertretern der Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs unterzeichnet. Das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs war ein Annex dieses Abkommens.[1] Es wird heute als „Geburtsurkunde des Völkerstrafrechts“ angesehen.[2] In materiell-rechtlicher Hinsicht bildete das Londoner Statut die Basis des Kontrollratsgesetz Nr. 10, das die Justizbehörden der alliierten Militärregierungen der Strafverfolgung in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zugrunde legten.

  1. Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945, Universität Marburg, abgerufen am 18. Mai 2017.
  2. Gerhard Werle und Florian Jeßberger: Völkerstrafrecht, 3. Auflage, Tübingen 2012, Rn. 15.eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche

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